Honorar
Ich erstelle für meine Leistung eine Privatliquidation entsprechend des GebüH (Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker).
Sie können mir gerne in einem kostenfreien telefonischen Informationsgespräch alle Fragen stellen, die Sie vorab geklärt haben möchten.
Hinweis:
Die vereinbarten Termine sind beidseitig verbindlich. Da ich die Räumlichkeiten mit mehreren Kollegen nutze, können sie nur mit einem Vorlauf von 10 Tagen vor dem Sitzungsbeginn verschoben oder abgesagt werden. Nicht eingehaltene Termine oder zu kurzfristig abgesagte Termine ( weniger als 10 Tage ) werden mit einer Ausfallgebühr in Höhe des halben Honorars berechnet.
Termine mit Hausbesuchen können 48 Std. vorher verschoben oder abgesagt werden.
Das Honorar für Hausbesuche entnehmen Sie bitte aus dem Menü "Hausbesuche".
Kostenübernahme:
In meiner Privatpraxis gehen die Therapieangebote über die kassenüblichen Leistungen hinaus. Deshalb übernehmen die
gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten in der Regel nicht.
Ausnahmemöglichkeit im Einzelfall:
Kostenerstattungsverfahren nach SGB V, § 13 Abs. 3
Die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden von den Privaten Krankenkassen und einigen Ersatzkassen
unter Umständen erstattet. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Unabhängig davon, sind die Kosten für die Behandlung von Ihnen jeweils am Ende der Therapiestunde in
bar zu zahlen.
Selbstzahler haben viele Vorteile:
Informationen für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse:
Was können Sie tun, wenn Ihnen eine Psychotherapie verordnet wurde, Sie aber trotz aller Bemühungen keinen zeitnahen
Therapieplatz bei einem Kassenpsychotherapeuten bekommen haben?
Nach drei Behandlungsanfragen bei verschiedenen Kassentherapeuten und einer angekündigten Wartezeit von mehr als drei Monaten, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 Abs, 3 SGB V zu stellen.
Bitte notieren Sie sich die Namen und Adressen der Kassenpsychotherapeuten mit Datum auf eine Liste. Reichen Sie diese Liste mit dem genannten Antragsschreiben, einer Behandlungsbescheinigung des Heilpraktikers und der Überweisung oder dem Notwendigkeitsschreiben des Arztes bei Ihrer Krankenkasse ein.
Laut dem Bundessozialgericht gelten noch längere Wartezeiten bei dringender Indikation einer Psychotherapie als unzumutbar für den Patienten. Auch die Behandlungsanfragen enden mit der genannten Anzahl. Bitte denken Sie daran, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie beim Heilpraktiker erst ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Kostenzusage übernehmen. Das Honorar für vorherige Behandlungen und Therapiesitzungen müssen Sie selbst begleichen. Die gesetzlichen Krankenkassen lehnen entsprechende Anträge oft ab und verweisen auf weitere Kassenpsychotherapeuten. Auf diese Argumentation brauchen Sie nicht einzugehen, da Sie ja einen Behandlungsplatz für Psychotherapie bei einem Heilpraktiker haben und weitere Behandlungsanfragen nicht zumutbar sind. Bei einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse haben Sie das Recht auf Widerspruch. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings leider nicht.